Abgasgutachten

TÜV

Sollten Sie einen PKW aus dem Ausland wie beispielsweise der USA importiert haben, ganz egal ob es sich dabei um den Import eines gebrauchten Fahrzeuges oder eines Neuwagens handelt, sind für dieses Motorfahrzeug umfangreiche Arbeiten für eine TÜV Umrüstung erforderlich.

Die Us Car Umrüstung wird in §21 der StVZO geregelt.

§21 der StVZO besagt das, wenn ein Fahrzeug in Deutschland nicht zu einem genehmigten Typ gehört - und dazu zählen alle Importe aus den USA - muss der Eigentümer eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen.

Zusätzlich zu dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen ( TÜV oder DEKRA ) für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen.

Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins unvermeidlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht.

Gerade wenn Sie einen deutschen PKW reimportiert haben, ist die Angelegenheit deutlich komplizierter, als wenn es ein "original" amerikanischer Wagen ist. Bei US Car Importen erteilt der TÜV auch schon einmal Sondergenehmigungen, da eventuelle Teile in Europa nicht zu bekommen sind.

Anders bei deutschen PKW`s. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, das alle Teile Die für eine TÜV Umrüstung erforderlich sind in Deutschland erhältlich sind. Somit die die Maßnahmen deutlich strenger ausgelegt. Hier wird eine TÜV Umrüstung besonders schwierig.