TÜV
Sollten Sie einen PKW aus dem Ausland wie beispielsweise der USA
importiert haben, ganz egal ob es sich dabei um den Import eines
gebrauchten Fahrzeuges oder eines Neuwagens handelt, sind für
dieses Motorfahrzeug umfangreiche Arbeiten für eine TÜV
Umrüstung erforderlich.
Die Us Car Umrüstung wird in §21 der StVZO geregelt.
§21 der StVZO besagt das, wenn ein Fahrzeug in Deutschland nicht
zu einem genehmigten Typ gehört - und dazu zählen alle Importe
aus den USA - muss der Eigentümer eine neue Betriebserlaubnis
bei der Zulassungsstelle beantragen.
Zusätzlich zu dem Antrag
auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist ein Gutachten eines
amtlich anerkannten Sachverständigen ( TÜV oder DEKRA ) für den
Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen.
Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in
dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des
Fahrzeugscheins unvermeidlich ist. In dem Gutachten bescheinigt
der amtlich anerkannte Sachverständige, dass er das Fahrzeug im
Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug den
Vorschriften entspricht.
Gerade wenn Sie einen deutschen PKW reimportiert haben, ist die
Angelegenheit deutlich komplizierter, als wenn es ein "original"
amerikanischer Wagen ist. Bei US Car Importen erteilt der TÜV
auch schon einmal Sondergenehmigungen, da eventuelle Teile in
Europa nicht zu bekommen sind.
Anders bei deutschen PKW`s. Hier geht der Gesetzgeber davon aus,
das alle Teile Die für eine TÜV Umrüstung erforderlich sind in
Deutschland erhältlich sind. Somit die die Maßnahmen deutlich
strenger ausgelegt. Hier wird eine TÜV Umrüstung besonders
schwierig.