Abgasgutachten

Die Homologation

.... der Homologations Service ist wesentlich für die Einfuhr und Verwendung von Personenkraftwagen aus dem Ausland.

Der Fachausdruck " Homologation "  wird speziell für die Autoindustrie zunehmend wichtiger.

Für eine Zulassung müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, das diese den länderspezifischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Die Herausforderung dabei für die Autoindustrie liegt größtenteils bei der Bewältigung von Abgasvorschriften.

Diese Vorschriften sind aber international sehr unterschiedlich. Obgleich manche Länder gar keine Vorschriften für Zulassung und Homologation haben, sind andere wiederum sehr stark ( z. B. die Europäische Union, Japan etc. ) reglementiert.

Die Richtlinien sind zum Teil so umfassend und komplex, dass die technische Ausführung  umfangreiche und vorausschauende Planungen erfordert.

Für den internationalen Verkauf von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugkomponenten sind deswegen Betriebsgenehmigungen nach den Vorschriften der Bestimmungsländer unerlässlich. Hier spricht der Fachmann dann von Homologation.

Als Ausgangspunkt der heute bekannten Homologation in der Autoindustrie kann die Straßenverkehrszulassungsordnung herangezogen werden.

Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das europäische Rechtssystem innerhalb der Europäischen Union maßgeblich. Gegenwärtig sind für die Zulassung von Fahrzeugen mehr als 40 !!!!!  sogenannter Systemgenehmigungen notwendig.

Diese erörtern ein Fahrzeug z.B.  in Baugruppen wie Bremsen, Licht, Sitze, Sicherheitsgurte, Verglasung, um nur wenige zu nennen. Erst wenn verschiedene Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen sind, kann die Gesamtzulassung beantragt werden.

Für die Zertifizierung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugkomponenten bestehen in Europa drei Systeme nebeneinander:

  • Europäische Union Richtlinien

  • ECE Verordnungen (der Wirtschaftskommission für Europa, einer Unterorganisation der Vereinten Nationen), die sich auch auf osteuropäische Länder erstrecken.

  • StVZO